Membership / Mitgliedschaft (Erstantrag)
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Membership
to become a passive
Member of the Association
-All nations can apply-
Become a Member
Werde Mitglied
Engl.
Sign in and register with the "add to card" Button.
With your Registration you will agree all Terms, Conditions, Statutes and the values of the Association, that includes also the usage of your datas.
Please notice that we need some days for the process of registration.
According to the statutes, registration is only required once. A resignation must be addressed in writing via post or email to the board.
The request for payment for further years comes via email.The annual fee must be paid annually on the registration date
Thank you
Deu.
Melden Sie sich an und registrieren Sie sich mit dem Button "Add to Card"
Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie allen AGB, Statuten und den Werten des Vereins zu, das beinhaltet auch die Nutzung Ihrer Daten.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Registrierung einige Tage benötigen.
Die Anmeldung ist gemäss der Statuten nur einmalig nötig. Ein Austritt muss schriftlich via Post oder Mail an den Vorstand gerichtet werden.
Der Jahresbeitrag wird jährlich zum Registrierungsdatum fällig.
Die Zahlungsaufforderung für weitere Jahre kommt via Mail, wenn dieser nicht pünktlich eingegangen ist.
Vielen Dank
What will be made out of the money?
Was wird mit den Beiträgen gemacht?
Engl.
The Association will use all Money for the good cause, doesn`t matter if it is out of a Fundraiser or out of the payed membership.
We use this to support all projects with financial support, to bring our power on the right spot and also to bring the donated goods into the countries where they are needed.
So donations from membership fees or external grants are used for projects and their maintenance in all 3 pillars. This also includes equipment, training, further education and training, including logistics.
Earmarked donations are used in a targeted manner.
Deu.
Der Verein wird alle Gelder für den guten Zweck verwenden, egal ob aus einer Spendenaktion oder aus der bezahlten Mitgliedschaft.
Wir nutzen dies, um alle Projekte finanziell zu unterstützen, unsere Kraft an die richtige Stelle zu bringen und auch um die gespendeten Güter in die Länder zu bringen, in denen sie gebraucht werden.
Spenden aus Mitgliedsbeiträgen oder externe Zuwendungen werden also für Projekte und deren Aufrechterhaltung in allen 3 Säulen eingesetzt . Dazu gehört auch Ausrüstung, Training, Fort- und Weiterbildung inklusive Logistik.
Zweckgebundene Spenden werden zielgerichtet eingesetzt.
What does it mean to be a member?
Was heisst es Mitglied zu sein?
Engl.
As a member, you show that you focus the sustainable protection of our environment. You become a Protector and you will represent our Association and our Missions!
Deu.
Als Mitglied zeigen Sie, dass Sie den nachhaltigen Schutz unserer Umwelt in den Mittelpunkt stellen. Sie werden Schützer und repräsentieren unseren Verein und unsere Missionen!
What does a passive Membership include?
Was beinhaltet eine passive Mitgliedschaft?
Engl.
If you sign in as a Member you will get several Benefits
- Certificate of Membership
- Iron-badge of the Association or a Patch
- annual meeting of the Association with restricted voting-right
- insides in a messenger Chat if content is created
- possibility to deploy as a volunteer
Deu.
Wenn Sie sich als Mitglied anmelden, erhalten Sie mehrere Vorteile
- Mitgliedschaftsbescheinigung / Urkunde
- Ehrenabzeichen des Vereins / Anstecker oder Patch
- Jahreshauptversammlung des Vereins mit partiellem Stimmrecht
- Einblicke in einem Messenger-Chat wenn Informationen oder Einsätze eine Unterrichtung gewährleisten können
- Möglichkeit zum Einsatz als Freiwilliger / Volontär
How can i apply for a active mission?
Wie kann ich mich aktiv für Missionen bewerben?
Engl.
The first Step is the Membership. You have to show the organisation that you want to support our Missions not just on a short-term. We want to grow as a Family and be sure that every single Member walk through the same procedures.
After that you can apply for the Assessments. They will be organized 2-4 times a year. The Assessments are made to see what kind of skills the participants have and to find out how we can use and place them in our missions worlwide
Deu.
Der erste Schritt ist die Mitgliedschaft. Sie müssen der Organisation zeigen, dass Sie unsere Missionen nicht nur kurzfristig unterstützen wollen. Wir wollen als Familie wachsen und sicher sein, dass jedes einzelne Mitglied die gleichen Verfahren durchläuft.
Danach können Sie an einem Assessment teilnehmen. Diese werden 2-4 mal im Jahr organisiert. Dort bewerten wir die Eigenschaften von den Mitgliedern und schauen auch im Betracht auf den Ausbildungsgrad in welcher Art und Weise man das Mitglied aktiv in den weltweiten Einsätzen platzieren kann.
Membership Fee
Mitgliedschaftsbeitrag
Engl.
The membership fee is due annually. This is CHF 99 for passive members and CHF 25 for active members from the 2nd year.
Deu.
Der Mitgliedschaftsbeitrag wird jährlich fällig. Für passive Mitglieder beträgt dieser CHF 99 und für aktive Mitglieder CHF 25 ab dem 2.Jahr.
Auszug aus den Statuten
Die
Mitgliedschaft erlischt durch:
a) den Austritt. Der Mitgliederbeitrag für des laufenden Jahres muss jedoch bezahlt werden.
b) den Ausschluss aus wichtigen Gründen.
( das bedeutet, dass die Mitgliedschaft nicht automatisch endet )
STATUTEN - Auf Statuten klicken
Aus Systemgründen gilt die Bestätigungsmail nach Abschluss der Mitgliedschaft als Einberufung in die passive Mitgliedschaft.
Fliesstext
STATUTEN des Vereins "22nd Wild Life" I. RECHTSFORM, ZWECK UND SITZ 1. Rechtsform Unter dem Namen "22nd Wild Life" besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Verein besteht auf unbeschränkte Dauer.
2.
2.1 Waldbrandwesen
Der Verein unterhält eine Feuerwehr, die auf das Bekämpfen von Waldbränden spezialisiert ist. Die Einheit kann mit Gerät und Fahrzeugen kantonal, national, international und überbehördlich angefordert und eingesetzt werden. Des Weiteren unterstützen Sie im gleichen Masse mit Ausbildung und Fachberatung.
2.2 Humanitäre Hilfe/Sanitätsdienste/Katastrophenhilfe
Der Verein stellt Experten (Rettungssanitäter;Notfallsanitäter;Ärzte), Geräte und Fahrzeuge für die oben genannten Zwecke. Diese können kantonal, national, international und überbehördlich angefordert und eingesetzt werden. Alle Tätigkeiten werden nach humanitären Prinzipien ausgeführt und halten den SPHERE Standard ein.
2.3 Tierschutz
Der Verein unterstützt weltweit Tierschutzprojekte und Rangereinheiten die den Fokus auf den Schutz und Erhalt von Flora und Fauna setzen. Dazu bildet der Verein in diesen Projekten aus ( Auch aus Punkt 2.1 und 2.2 ), unterstützt die Gemeinschaften um Projekte herum und leitet Spenden in finanzieller und materieller Form weiter. Der Verein hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
3. Sitz Der Sitz des Vereins befindet sich am Wohnsitz des Präsidenten oder, falls es nur ein Vorstandsmitglied gibt, am Wohnsitz des einzigen Vorstandsmitglieds. II. ORGANISATION 4. Organe Die Organe des Vereins sind: - die Vereinsversammlung; - der Vorstand; - Revisionsstelle (sofern bestellt). STATUTEN VEREIN 22ND WILD LIFE SEITE 2 / 7 5. Mittel Die Mittel des Vereins bestehen aus den ordentlichen Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen oder Vermächtnissen, dem Erlös aus den Vereinsaktivitäten, Gönnerbeiträgen und aus Subventionen von öffentlichen Stellen. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. III. MITGLIEDSCHAFT 6. Der Verein umfasst folgende Mitgliederkategorien: a. Aktivmitglieder mit Stimmrecht b. Passivmitglieder ohne Stimmrecht c. Gönner ohne Stimmrecht Art. 7 Die Mitgliedschaft als Aktiv- oder als Passivmitglied steht allen Personen und Organisationen offen, die ein Interesse an der Erreichung des in Art. 2 genannten Vereinszwecks haben. Eine Berufung in in die aktive Mitgliedschaft setzt die vorherige passive vorraus Der Vorstand beruft Mitglieder in die jeweiligen Stände. 7. Der Verein besteht aus Einzel- und Kollektivmitgliedern, welches sowohl natürliche wie auch juristische Personen umfassen können. 8. Beitrittsgesuche sind an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder und informiert die Vereinsversammlung darüber. Anträge können online oder postalisch gestellt werden. 9. Die Mitgliedschaft erlischt durch: a) den Austritt. Der Mitgliederbeitrag für des laufenden Jahres muss jedoch bezahlt werden. b) den Ausschluss aus wichtigen Gründen. STATUTEN VEREIN 22ND WILD LIFE SEITE 3 / 7 Verantwortlich für den Ausschluss ist der Vorstand. Die betroffene Person kann gegen diesen Entscheid bei der Vereinsversammlung Beschwerde einlegen. Werden die Mitgliederbeiträge wiederholt (während zwei Jahren) nicht bezahlt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verein. IV. VEREINSVERSAMMLUNG 10. Die Vereinsversammlung bildet das oberste Organ des Vereins. 11. Die Vereinsversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig: - Verabschiedung und Änderung der Statuten; - Wahl der Vorstandsmitglieder; - Festlegung der Ausrichtung der Arbeit und Leitung der Vereinsaktivitäten; - Genehmigung der Berichte, Abnahme der Jahresrechnung und Budgetbeschluss; - Entscheid über die Entlastung der Vorstandsmitglieder; - Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrags für Einzel- und Kollektivmitglieder; - Stellungnahme zu anderen Projekten auf der Tagesordnung. Die Vereinsversammlung kann sich zu jedem Thema, das sie nicht einem anderen Organ anvertraut hat, äussern oder dazu aufgefordert werden. 12. Die Vereinsversammlung wird vom Vorstand mindestens 20 Tage im Voraus einberufen. Der Vorstand kann eine ausserordentliche Vereinsversammlung einberufen. 13. Die Vereinsversammlung wird vom Präsidenten/von der Präsidentin oder von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. 14. An der Generalversammlung besitzt jedes Aktivmitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr der anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid. Passivmitglieder und Gönner können zur Generalversammlung eingeladen werden, besitzen jedoch kein Stimmrecht. Die Abstimmungen erfolgen offen. STATUTEN VEREIN 22ND WILD LIFE SEITE 4 / 7 15. Die Vereinsversammlung tritt mindestens einmal jährlich nach Einberufung durch den Vorstand zusammen. 16. Die Traktandenliste der ordentlichen, jährlich stattfindenden Vereinsversammlung umfasst: - den Bericht des Vorstands über die Vereinsaktivitäten im vergangenen Jahr; - den Austausch oder Entscheid über die zukünftige Entwicklung des Vereins; - die Berichte des Kassiers bzw. der Kassierin; - die Wahl der Vorstandsmitglieder; - andere Vorschläge. 17. Der Vorstand muss jeden von einem Mitglied mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich eingereichten Vorschlag auf die Tagesordnung der (ordentlichen oder ausserordentlichen) Vereinsversammlung aufnehmen. 18. Eine ausserordentliche Vereinsversammlung findet auf Einberufung des Vorstands oder auf Verlangen eines Fünftels der stimmberechtigten Mitglieder statt. V. VORSTAND 19. Der Vorstand ist für die Umsetzung und Ausführung der Beschlüsse der Vereinsversammlung zuständig. Er leitet den Verein und ergreift alle nötigen Massnahmen, um den Vereinszweck zu erreichen. Der Vorstand entscheidet in allen Fragen, die nicht ausdrücklich der Vereinsversammlung vorbehalten sind. 20. Der Vorstand besteht aus mindestens 1 Mitglied. Der Vorstand wird jeweils für drei Jahre von der Vereinsversammlung gewählt. Mitglieder können mehrmals wiedergewählt werden. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Der Vorstand trifft sich, so oft wie es die Geschäfte des Vereins erfordern. Zirkularbeschlüsse sind zulässig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder diesem Vorgehen zustimmt. STATUTEN VEREIN 22ND WILD LIFE SEITE 5 / 7 Der Vorstand beschliesst mit einfachem Stimmenmehr. Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Vorstandsmitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident Stichentscheid. 21. Der Verein wird durch die Einzelunterschrift der Vorstandsmitglieder verpflichtet. 22. Die Aufgaben des Vorstands sind: - Ergreifen der nötigen Massnahmen zur Erreichung der Vereinszwecke; - Einberufung von ordentlichen und ausserordentlichen Vereinsversammlungen; - Entscheid über die Aufnahme und den Austritt sowie den allfälligen Ausschluss von Mitgliedern; - Kontrolle der Einhaltung der Statuten, Verfassen von Reglementen sowie Verwaltung des Vereinsvermögens. - Mitteilung aller Aktivitäten des Vereins an die Vereinsmitglieder per Mail. 23. Der Vorstand ist für die Buchführung des Vereins zuständig. 24. Der Vorstand ist für die Einstellung (Entlassung) der bezahlten und der freiwilligen Mitarbeitenden des Vereins zuständig. Zeitlich begrenzte Aufträge kann der Vorstand an alle Vereinsmitglieder oder auch an Externe vergeben. 25. Der Präsident des Vorstandes oder das einzige Vorstandsmitglied ist berechtigte, einzelne Vereinsmitglieder in Ehrenämter (ohne Entschädigung) zu berufen oder abzuberufen. VI. REVISIONSSTELLE 26. Der Verein ist nicht zur ordentlichen Revision gemäss Art. 69b Abs. 1 ZGB verpflichtet. Nachdem der Verein nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben wird, hat er auf eine Revisionsstelle gemäss Art. 69b Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 727a Abs. 2 OR verzichtet. Die Vereinsversammlung kann eine vereinsinterne Revisionsstelle wählen. Sie besteht aus zwei von der Generalversammlung gewählten Revisoren bzw. Revisorinnen, welche nicht Vorstandsmitglieder sein dürfen, oder einer Treuhandgesellschaft. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre, Widerwahl ist zulässig. STATUTEN VEREIN 22ND WILD LIFE SEITE 6 / 7 Sofern eine vereinsinterne Revisionsstelle gewählt ist, überprüft diese die Buchführung des Vereins und legt der Vereinsversammlung einen Bericht vor. VII. AUFLÖSUNG 27. Die Auflösung des Vereins wird von der Vereinsversammlung beschlossen und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Ein allfälliger Liquidationsüberschuss wird auf eine wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreite Organisation mit gleichem oder ähnlichem Zweck mit Sitz in der Schweiz übertragen. Diese Statuten wurden von der Vereinsversammlung vom 10.Juni.2021 in Möriken angenommen.
Fliesstext Protokoll der letzten Änderung
VEREIN 22ND WILD LIFE, IN MÖRIKEN-WILDEGG PROTOKOLL DER VEREINSVERSAMMLUNG Datum und Zeit: Donnerstag, 10.Juni.2021, 18:30 Uhr Ort: Grabenweg 14c, 5103 Möriken Anwesend: Sämtliche Vereinsmitglieder Vorsitz: Philipp-Manuel Dörr, Präsident des Vorstands Protokoll: Jennifer Ulrike Wieland, Vorstandsmitglied Traktanden: 1. Zweckänderung 2. Generelle Statutenänderung 3. Festsetzung Mitgliederbeiträge 1. Begrüssung Die Vorsitzende begrüsst die anwesenden Vereinsmitglieder und stellt fest: - sämtliche Vereinsmitglieder sind anwesend; - die heutige Vereinsversammlung ist als Universalversammlung konstituiert und beschlussfähig. 2. Beschlüsse 2.1 Zweckänderung Die Versammlung beschliesst einstimmig, den Vereinszweck und somit Artikel 2 der Statuten wie folgt zu ändern: "Artikel 2 - Zweck Der Verein bezweckt die Unterstützung des Tierschutzes im Allgemeinen sowie die Initiation, Förderung und Entwicklung von Projekten und Massnahmen zum weltweiten Schutz der Wildtiere, insbesondere gegen Wilderei. Der Verein unterstützt namentlich Projekte und Massnahmen in und um Naturschutz- und Nationalparks weltweit bezüglich die Fort- und Weiterbildung von Rangern und Anti Wilderei Einheiten. Seite 2 | 2 Des Weiteren bezweckt der Verein die Erbringung von humanitären Hilfeleistungen im Falle von Naturkatastrophen und Kriegen. Der Verein bildet und organisiert zu diesem Zweck eine schnelle Eingreifgruppe namens "The Paws", welche weltweit zur Katastrophenhilfe jeglicher Art eingesetzt werden kann und über Expertise in den Bereichen Search and Rescue, Rückführung von Personen, Wald- Flächenbrandbekämfung und Kampfmitteldetektion verfügt. Der Verein hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck." 2.2 Statutenänderung Die Versammlung beschliesst sodann einstimmig, die Statuten des Vereins generell zu revidieren und stimmt den als Anhang beiliegenden Statuten einstimmig zu. 2.3 Festsetzung des Mitgliederbeitrags Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt: - aktive Mitglieder CHF 25.00 - passive Mitglieder CHF 99.00 - Gönner frei wählbarer Betrag Sollte ein Mitglied aus dem passiven Stand in den aktiven berufen werden, so entfällt eine Ausgleichszahlung der Differenz. Im Folgejahr ist dann der Beitrag für aktive Mitglieder fällig. 3. Varia Nachdem kein anwesendes Mitglied das Wort verlangt, schliesst der Vorsitzende die Versammlung.